Die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichtet Webangebote des Bundes seit Anfang 2006 auf Barrierefreiheit. Webangebote von Einrichtungen, die im Bundesauftrag öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen für behinderte Benutzer zugänglich sein. Solche Einrichtungen sind zum Beispiel Bundesämter, überregionale gesetzliche Krankenkassen, oder Stiftungen.
Die erste Fassung der BITV ist überarbeitet worden und wird als BITV 2.0 in Kürze in Kraft treten. Auf der Basis des Entwurfs der BITV 2.0 ist auch der BITV-Test grundlegend überarbeitet worden.
Die Basis der BITV 2.0 sind die 2009 veröffentlichten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 der Web Accessibility Initiative (WAI). Diese Leitlinien sollen die universelle Zugänglichkeit von Webangeboten sicherstellen. Auch blinde, sehbehinderte, motorisch behinderte Benutzer sollen Zugang haben, der Zugang soll mit unterschiedlichen Browsern und anderen Geräten möglich sein, die Sprache der Webangebote soll angemessen einfach sein, kurz: Webangebote sollen für alle nutzbar sein.
Direkt unterworfen sind der BITV Einrichtungen des Bundes, aber ihre Wirkung geht viel weiter. Webagenturen und CMS-Anbieter müssen entsprechende Kompetenzen nachweisen, auch andere Webanbieter orientieren sich an der Verordnung: Sie setzt in Hinblick auf Barierefreiheit einen Maßstab für Qualität.
Das Instrument für die Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten ist der nun auf der Basis der BITV 2.0 überarbeitete BITV-Test, der mit Inkrafttreten der BITV 2.0 den erstmals Anfang 2004 veröffentlichten alten BITV-Test ablöst. Entwickelt wurde der Test vom Projekt BIK in enger Abstimmung mit Behindertenverbänden, Webdienstleistern und Experten für Barrierefreiheit. Der neue BITV-Test deckt die erste Prioritätsstufe der BITV 2.0 ab. Diese entspricht im wesentlichen den Konformitätsstufen A und AA der WCAG 2.0.
Der neue BITV-Test ist ähnlich aufgebaut wie der bisherige Test und umfasst 50 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die sagen, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Geprüft werden mindestens 3 repräsentative Seiten sowie, bei dynamischen Webangeboten, relevante Zustände auf den ausgewählten Seiten.
Die Prüfschritte sind gewichtet, sie tragen mit 1 bis 3 Punkten zum Gesamtergebnis von maximal 100 Punkten bei. Webauftritte, die mindestens 90 Punkte erreichen, werden als "gut zugänglich" bewertet, Webauftritte mit 95 oder mehr Punkten sind "sehr gut zugänglich".
Das Testverfahren ist vollständig offen gelegt. Bei veröffentlichten Tests sind auch sämtliche Einzelbewertungen zugänglich.
Auf der Website der BIK Testentwicklung gibt es eine ausführliche Beschreibung des Testverfahrens.
Geprüft werden alle in der BITV abgedeckten Anforderungen an Barrierefreiheit:
Das Ergebnis eines BITV-Tests basiert auf Einschätzungen. Dies ist kein Mangel des Tests; die Barrierefreiheit von Webangeboten hängt nicht allein von der Einhaltung formaler Regeln ab, ein aussagekräftiger Test muss also diese Grundlage haben. Allerdings muss die Zuverlässigkeit sichergestellt werden. Testergebnisse sollen wiederholbar sein, unterschiedliche Prüfer sollen zu gleichen Ergebnissen kommen, um die Vergleichbarkeit und Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.
Dafür wird zunächst der Rahmen gesetzt, in dem der Prüfer seine Einschätzung trifft. Das betrifft die Qualifikation des Prüfers, Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des Prüfverfahrens sind Bedingung. Das betrifft auch die Prüfumgebung. Festgelegt ist, welches Betriebssystem, welche Browser, welche speziellen Prüfprogramme im Einzelnen einzusetzen sind. Auch wichtig: die klare Abgrenzung des Prüfgegenstands.
Die Prüfer sind in Teams eingebunden, mit den Vorgaben der Prüfverfahren nicht klar zu entscheidende Fälle werden dort diskutiert. Diese Auseinandersetzung ist zugleich Grundlage der kontinuierlichen Fortentwicklung der Prüfverfahren.
Das Prüfwerkzeug erlaubt den Zugriff auf alle vorangegangenen Bewertungen zu einzelnen Prüfschritten. Der Prüfer kann sich daran orientieren.
Prüfer sollen Bewertungsspielräume in ähnlicher Weise nutzen, sie sollen Sachverhalte nicht "wohlwollend" oder "streng" einschätzen. Abschließende Prüfungen werden daher im Tandem von jeweils zwei Prüfern durchgeführt, die im ersten Schritt unabhängig voneinander bewerten und anschließend ihre Ergebnisse abstimmen.
Angewandt wurde der BITV-Test über viele Jahre in der Bewertung von wichtigen Webangeboten, etwa in den Tests des Monats, in Auftragstests und in Testreihen wie dem 2009 durchgeführten Parteientest.
Der BITV-Test ist auch Basis für die Zulassung in die Agenturliste 95plus, einer Liste mit Dienstleistern, die nachweislich barrierefreie Webangebote entwickeln können.
Webanbieter und Entwickler können sich an den Anforderungen des BITV-Tests orientieren. Ein Werkzeug dafür ist die auf dem neuen BITV-Test basierende BITV-Selbstbewertung für die entwicklungsbegleitende Bewertung eigener Webangebote. Die Nutzung des Werkzeugs ist kostenlos. Es kann eingesetzt werden, wenn die Vergleichbarkeit von Bewertungen nicht im Vordergrund steht.