| Version | bis 16.10.2009 | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 12.4 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
| Gewichtung | geringes Gewicht (1 Punkt) |
| Abwertung | keine Abwertung möglich |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Beschriftungen in Formularen sind per Label mit dem zugehörigen Eingabefeld verbunden. |
| Prüfschritt nicht anwendbar | Formularelemente sind nicht vorhanden. |
Beschriftungen
(Label-Tags) sollen über das entsprechende Markup (das
for-Attribut) mit den Eingabefeldern verbunden sein, zu denen sie
gehören.
Die Verwendung der HTML-Strukturelemente stellt sicher, dass der Aufbau einer Seite unabhängig von der Präsentation, auf einer abstrakten Ebene festgelegt und zugänglich ist.
Benutzer, die mit der vorgegebenen visuellen Präsentation der Elemente auf der Seite nichts anfangen können, finden sich dann trotzdem zurecht, oder sie können eine eigene, besser passende Präsentation anwenden.
Mögliche Anwendungen der Verknüpfung von Labeln über das vorgesehene Markup:
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Formulare enthält.
Mit beliebigem Browser:
title-Attribut versehen werden. Beispiel: In einem Formular werden für die Eingabe eines Datums drei Auswahllisten angeboten (Tag, Monat und Jahr). Die drei Auswahllisten haben eine gemeinsame Beschriftung: Datum. Die Auswahllisten für Tag, Monat und Jahr sollen in diesem Fall mit einem erklärenden title-Attribut versehen werden.Beschriftungen sind genau ihren Kontrollelementen zuzuordnen.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#12-4
Ordnen Sie Beschriftungen explizit ihren Kontrollelementen zu.
Zum Beispiel: Verwenden Sie in HTML LABEL und sein "for"-Attribut.
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-associate-labels
Auch die Anbieter von Screenreadern folgen dieser Argumentation. Warum sollen sie Funktionen einbauen, die praktisch nicht zu gebrauchen sind, weil Webseiten die entsprechenden Markierungen nicht verwenden?
Beide Seiten müssen die Spezifikationen der WAI unterstützen, damit diese auch möglichst bald praktisch gelten.