| Version | bis 16.10.2009 | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 4.3 |
| Bewertungsalternativen | ja / nein |
| Gewichtung | geringes Gewicht (1 Punkt) |
| Abwertung | keine Abwertung möglich |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Die Hauptsprache der Webseite(n) ist angegeben. |
Die Hauptsprache der Webseite soll angegeben werden.
Screenreader verwenden Wortlisten, in denen die Aussprache der Wörter festgelegt ist. Sie müssen wissen, in welcher Sprache ein Text verfasst ist, damit sie die richtige Wortliste verwenden und den Text korrekt aussprechen können.
Der Prüfschritt ist immer anwendbar.
Quelltextanalyse: Den Quelltext der Seite ansehen und prüfen, ob im öffnenden html-Tag das lang-Attribut verwendet wird und die Hauptsprache der Seite richtig angegeben ist.
Die vorherrschend verwendete natürliche Sprache ist durch die hierfür vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache kenntlich zu machen.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#4-3
Setzen Sie z. B. in HTML das
lang-Attribut des Elements. Verwenden Sie in XMLxml:lang.
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-identify-lang