| Version | bis 14.09.2005 | bis 16.10.2009 | Aktuell |
|---|---|
| BITV-Bedingung | 3.4 |
| Bewertungsalternativen | ja / eher erfüllt / eher nicht erfüllt / nein / nicht anwendbar |
| Gewichtung | mittleres Gewicht (2 Punkte) |
| Abwertung | keine Abwertung möglich |
| Bezieht sich auf | einzelne Webseite |
| Prüfschritt erfüllt | Bei Nur-Text-Vergrößerung auf 150% in Firefox beziehungsweise "sehr groß" im Internet Explorer sind alle Inhalte lesbar und alle Funktionen nutzbar. |
| Prüfschritt nicht anwendbar | Texte sind nicht vorhanden. |
Die Größe von Schriften soll in relativen Maßangaben festgelegt sein. Das Layout soll auch mit großen Schriften gut benutzbar sein.
Das Layout soll auch mit großen Schriften gut benutzbar sein, alle Inhalte sollen lesbar und alle Funktionalitäten nutzbar bleiben.
Die Größe von Schriften soll in relativen Maßangaben festgelegt sein, damit die Vergrößerung auch in älteren Versionen des Internet Explorers (bis Version 6) möglich ist und damit die Nur-Text-Vergrößerung im Internet Explorer ab Version 7 funktioniert.
Benutzer sollen die Schriftgröße nach ihren Bedürfnissen einstellen können. Im Internet Explorer 6.0 ist das nur möglich, wenn die Schriftgrößen in relativen Einheiten festgelegt sind. Die gängigen Browser bieten zwei verschiedene Vergrößerungsmöglichkeiten: die zunehmend verbreitete Zoom-Vergrößerung des gesamten Layouts und die klassische Nur-Text-Vergrößerung, um die es in diesem Prüfschritt geht. Beide Methoden haben jeweils ihre eigenen Vor- und Nachteile, daher sollen beide unterstützt werden.
Im Internet Explorer ist die Anpassung der Schriftgröße bis zur Version 6.0 generell nur dann möglich, wenn die Schriftgrößen in relativen Einheiten festgelegt sind. In neueren Versionen des Internet Explorers funktioniert die Nur-Text-Vergrößerung ebenfalls nur für Schriftgrößen in relativen Einheiten.
Die Skalierbarkeit der Schrift allein nützt nichts, wenn durch die großen Schriften das Layout nicht mehr benutzbar ist (etwa weil Inhalte abgeschnitten werden oder sich Zeilen überlappen). Praktisch nicht lesbar ist längerer Fließtext, wenn bei jeder Zeile der horizontale Scrollbalken nach links und rechts verschoben werden muss.
Der Prüfschritt ist anwendbar, wenn die Seite Text enthält.
Überprüfen, ob sich die Größe von allen Schriften ändert.
Wenn sich die Größe von einigen Schriften nicht ändert: Überprüfen, ob diese Schriften sehr groß sind. Sie sind sehr groß, wenn sie mindestens genauso groß sind, wie die größte der auf Sehr groß skalierten relativ definierten Schriften.
Überprüfen, ob alle Texte noch sichtbar und lesbar sind. Sie sollen vollständig dargestellt werden, ohne dass es zu Überlappungen kommt oder dass Textteile abgeschnitten werden. Die Zeilenhöhe soll sich der Schriftgröße anpassen.
Prüfen, ob Fließtexte ohne zeilenweises waagerechtes Scrollen gelesen werden können. Das bloße Vorhandensein des Querscrollbalkens wird nicht negativ bewertet. Vielmehr kommt es darauf an, dass alle Fließtexte ohne dauerndes waagerechtes Scrollen gelesen werden können. Der waagerechte Scrollbalken wird dafür so eingestellt, dass der Inhalt der breitesten Spalte im Fenster angezeigt wird. Kann der Fließtext in dieser Ausrichtung gelesen werden, ohne bei jeder einzelnen Zeile den waagerechten Scrollbalken nach links und rechts zu verschieben?
select-Auswahlmenüs) erst nach dem Neuladen der Seite wirksam. Dies gilt nicht als Mangel, die Seite muss also im Zweifelsfall neu geladen werden.Es sind relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der verwendeten Markup-Sprache und den Stylesheet-Property-Werten zu verwenden.
http://www.bik-online.info/info/gesetze/bitv/anlage_1.php#3-4
Verwenden Sie relative anstelle von absoluten Einheiten in den Attributwerten der Markup-Sprache und Stylesheet-Property-Werten. Zum Beispiel: Verwenden Sie in CSS 'em' oder Prozentgrößen anstelle von absoluten Einheiten wie 'pt' oder 'cm'. Wenn absolute Einheiten verwendet werden, überprüfen Sie, ob die dargestellte Ausgabe brauchbar ist
http://www.w3c.de/Trans/WAI/webinhalt.html#tech-relative-units
Verwendung von Schriftgrafiken: siehe Prüfschritt 3.1.1
Schriften sollten auch in der Voreinstellung, also ohne Veränderung mindestens eine bestimmte Größe aufweisen. Sehr kleine Schriften sind im IE unter Umständen auch nach der Vergrößerung nicht lesbar. Dies wird jedoch nicht geprüft.
Solche Einstellmöglichkeiten auf der Webseite berücksichtigt der BITV-Test nicht. Die Begründung:
Die entsprechenden Links oder Auswahllisten müssen ja selbst erst einmal gesucht und gefunden werden. Und zwar auf einer Seite, deren Schrift dem Besucher zum Beispiel zu klein ist. Für "normalsichtige" Besucher ist die Umstellung kein Problem, aber die brauchen sie ja nicht. Für Besucher, die auf größere Schrift oder andere Farben angewiesen sind, ist die entsprechende Browserfunktion besser geeignet.
Der BITV-Test berücksichtigt die tatsächlichen Schriftgrößen nicht, geprüft wird nur die Änderbarkeit. Für Seiten mit großen Ausgangsschriften (oder für Seiten, die in großen Schritten vergrößern) ist die Prüfanforderung also nicht so leicht zu erfüllen. Die Begründung:
Die BITV verlangt keine Mindestgröße für Schriften. Und was wichtiger ist: es gibt unterschiedliche Auffassungen zur der Frage, wie groß Ausgangsschriftgrößen sein sollen:
Die Orientierung an im Web üblichen Schriftgrößen ist also sinnvoll.
Aber auch große Ausgangsschriften sind vorteilhaft. Auch für Besucher, die nicht wissen, wie man die Schrift vergrößert, sind sie groß genug. Das betrifft übrigens nicht nur Internet-Neulinge, es kann jedem passieren: man ist unterwegs, der verfügbare Browser ist einem nicht vertraut oder er hat überhaupt keine entsprechenden Einstellmöglichkeiten.
Am besten ist es also, wenn sich Webangebote an der Obergrenze der im Web üblichen Schriftgrößen orientieren.